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Ausbildung (BG)Ausbildung (BG)

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Erste Hilfe Kurse

Ansprechpartner

Lukas Kerschl

Tel: 09441 - 5028 14

Abensberger Str. 6
93309 Kelheim

Ausbildung (BG)

Die Erste Hilfe Ausbildung ist der Einstieg für zukünftige Ersthelfer in Betrieben, Führerscheinanwärter aller Klassen, Sporttrainer, Übungsleitern und alle weiteren Qualifikationen deren Voraussetzung ein Erste Hilfe Kurs ist.

Betriebliche Ersthelfer: Mitarbeiter in Betrieben und Einrichtungen aller Art, die als erste Ansprechpartner bei Notfällen zur Verfügung stehen. Nach der Grundausbildung mit 9 Unterrichtsstunden à 45 Minuten müssen betriebliche Ersthelfer alle zwei Jahre an der Auffrischung teilnehmen.

Kosten: 50,00 € für Selbstzahler oder Übernahme durch Kostenträger

Bei öffentlichen Betrieben benötigen wir eine Kostenübernahmeerklärung (vor Lehrgangsbeginn) durch die Versicherungsträger (KUVB, LUK). Berufsgenossenschaften, wie BG Gesundheit- und Wohlfahrtspflege und BG Nahrungsmittel schreiben eine vorherige Meldung in einem Onlineformular vor. Ohne diese Anmeldung werden keine Kosten durch die Träger übernommen.

Für Inhouseschulungen in Ihrem Betrieb/Firma

Inhouseschulungen (Schulungen in Ihrem Betrieb) oder geschlossene Kurse führen wir ab 12 Teilnehmern pro Kurs durch. Bei Interesse wenden Sie sich gerne an uns.

Selbstzahler bitten wir bei Anmeldung den Teilnehmerbetrag von 50,00 € sofort, spätestens aber bis 5 Tage vor Kursbeginn auf unser Konto

BRK Kreisverband Kelheim

DE23750515650190202176

BYLADEM1KEH

mit dem Verwendungszweck "Name, Vorname des Teilnehmers/Kursart/Datum des Kurses/Kursort" (Beispiel: Mustermann, Max/Erste Hilfe Grundkurs/01.01.2020/in Musterstadt) zu überweisen.


Sollte eine Teilnahme widererwarten nicht möglich sein und der Teilnehmer spätestens 2 Tage vor Kursbeginn absagen, entstehen keine Kosten der Rücküberweisung der Kursgebühr, anderenfalls entstehen dem Kursteilnehmer Kosten in Höhe der aktuellen Kursgebühr.
Die Teilnehmerbescheinigungen werden nach Kursende den Teilnehmerinnen und Teilnehmern per Post zugesandt.

Hauptthemen

  • Hilfe bei Notfällen bezüglich Atmung und Kreislauf
  • Versorgung von Verletzungen oder Verbrennungen
  • Erste Hilfe bei Vergiftungen
  • Hilfe bei Schockzustand

Kostenübernahme

Wir sind durch die Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungsträger (BG und UVT) ermächtigt, die Erste-Hilfe-Ausbildungen für betriebliche Ersthelfer durchzuführen. In vielen Fällen werden die Kosten durch die für Sie zuständige BG bzw. UVT übernommen.

Ausnahmen:

  • BG Nahrungsmittel und Gastgewerbe
    Sie müssen dort einen Gutschein beantragen, Link
  • BG Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)
    Die Ausbildung muss vorab beantragt werden, Link
  • Kommunale Unfallversicherung Bayern (KUVB) / Bayerische Landesunfallkasse (BLUK): Nutzen Sie bitte das Antragsformular, Link

Hinweis: Sollten keine Termine angezeigt werden, sind die geplanten Kurse ausgebucht. Bitte gedulden Sie sich in diesem Fall, wir werden baldmöglichst neue Termine planen.